Zu Beginn einer Ehe machen sich viele wohl keine Gedanken darüber, was mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung geschehen soll. Ehemaligen Eheleuten, die keinen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen dazu haben, stehen die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Brühl, Bornheim und Wesseling bei allen Immobilienfragen wie zur Eigentumsübertragung, zur Teilungsversteigerung oder zum Verkauf zur Seite.
“Wenn ein Paar sich trennt, stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll”, sagt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV). Vor allem, wenn das Paar Kinder habe, sei der Verkauf des Hauses nicht immer die beste Option, da diese sonst aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. “In solchen Fällen schlagen wir oft eine sogenannte Eigentumsübertragung vor”, erklärt René Reuschenbach.
Bei dieser bleibt einer der Partner gemeinsam mit den Kindern im Haus wohnen und zahlt den anderen dafür aus. “Bei dieser Option sollte sich der Ausziehende allerdings bewusst darüber sein, dass die Kosten für ihn steigen werden”, so der WAV-Geschäftsführer. Neben der Fortzahlung eines möglicherweise bestehenden Immobilienkredits müsse er jetzt nämlich auch die Kosten für den bevorstehenden Umzug sowie für die Anschaffung neuer Möbel und Miete für die neue Wohnung zahlen. Aber auch für denjenigen, der in der Immobilie verbleibt, kann es teuer werden. Denn plötzlich müssen Kosten getragen werden, die man sich vorher geteilt hat – zum Beispiel für Versicherungen, für Strom und Heizung sowie für die Wasserver- und -entsorgung.
Können es sich die Expartner nicht leisten, das Haus weiterhin zu unterhalten, kommt auch ein Verkauf in Frage. Bei diesem stehen ihnen die WAV-Experten unter anderem mit einer professionellen Wertermittlung, mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés sowie mit der Anfertigung einer professionellen 360-Grad-Besichtigung zur Seite. Auf Wunsch vermarkten sie das Haus diskret, um beispielsweise Gerede in der Nachbarschaft zu verhindern und finden zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis oder im Rhein-Erft-Kreis einen neue Immobilie für den Expartner.
Können sich diese partout nicht auf eine Eigentumsübertragung oder auf einen Verkauf einigen, ist eine Teilungsversteigerung eine weitere Option. Diese kann nach der Scheidung eingeklagt werden, wenn einer der Partner das Haus verkaufen will, der andere damit aber nicht einverstanden ist. “Allerdings rate ich von dieser Form der Zwangsversteigerung zunächst einmal ab und versuche beide Parteien doch noch dazu zu bringen, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen”, erklärt René Reuschenbach, “denn durch einen normalen Verkauf lassen sich in der Regel höhere Erlöse erzielen”.
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